Zum Vergleich: so wird auf MSN darüber geschrieben Man beachte die Begrifflichkeit.
Weitere Untreuevorwürfe gegen ehemals führenden Coronaleugner vor Göttinger Gericht Artikel von AFP •
Das Landgericht Göttingen muss sich mit weiteren Untreuevorwürfen gegen einen ehemaligen führenden Vertreter der Coronaleugner- und Impfgegnerszene befassen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Braunschweig am Mittwoch mitteilte, soll in Göttingen über 16 weitere Untreuefälle verhandelt werden. Das Landgericht hatte diese Anklagepunkte zuvor nicht zum Prozess zugelassen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein. Es geht um Gelder in Höhe von mindestens 280.000 Euro.
Der Anwalt Reiner Fuellmich muss sich in Göttingen bereits seit Januar wegen gewerbsmäßiger Untreue und anderer Delikte verantworten. Er ist unter anderem angeklagt, als Gesellschafter einer von ihm mitgegründeten Stiftung namens Corona-Ausschuss 700.000 Euro für private Zwecke abgezweigt zu haben. Von damals 18 angeklagten Fällen der Untreue hatte das Landgericht Göttingen jedoch nur zwei zur Hauptverhandlung zugelassen.
Wie das OLG nun auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin entschied, ist auch in den weiteren 16 Fällen eine Verurteilung des Angeklagten wegen Untreue hinreichend wahrscheinlich. Abweichend von der Sicht des Landgerichts bestehe kein Anlass anzunehmen, der Angeklagte sei zur Auszahlung der Gelder der Gesellschaft befugt gewesen, hieß es. Laut einer Gerichtssprecherin geht es bei den 16 weiteren Vorwürfen um einen Geldbetrag von mindestens 280.000 Euro.
Die während der Coronapandemie 2020 gegründete Stiftung Corona-Ausschuss verbreitete als ein selbsternanntes Expertengremium über das Internet und über soziale Medien irreführende Behauptungen über die Krankheit und die dagegen entwickelte Impfungen. Parallel warb sie massiv um Spenden. Fuellmich war früher zudem Kobundeschef der aus der Coronaleugnerszene hervorgegangenen Kleinpartei Die Basis, die bei der Bundestagswahl 2021 1,4 Prozent der Stimmen holte.
Laut den bislang vor Gericht verhandelten Vorwürfen soll Fuellmich in den Jahren 2020 und 2021 Darlehensverträge für die Stiftung Corona-Ausschuss abgeschlossen und dafür gesorgt haben, dass Beträge in Höhe von 200.000 Euro sowie 500.000 Euro auf das Konto seiner Ehefrau überwiesen wurden. Beide verbrauchten das Geld demnach satzungswidrig für private Zwecke, etwa die Umgestaltung ihres Gartens.
Urteil gegen Reiner Fuellmich: Haftstrafe für Ex-Coronaleugner – aus diesem Grund
Wegen Veruntreuung von rund 700.000 Euro hat das Landgericht Göttingen einen ehemaligen führenden Vertreter der Coronaleugner- und Impfgegnerszene zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, wie das Gericht am späten Donnerstag mitteilte.
Der Anwalt Reiner Fuellmich war unter anderem angeklagt, als Gesellschafter einer von ihm mitgegründeten Stiftung namens Corona-Ausschuss 700.000 Euro für private Zwecke abgezweigt zu haben.
Das Gericht entschied zudem, fünf Monate der abgesessenen Untersuchungshaft nicht auf die verhängte Haftstrafe anzurechnen. Zudem ordnete das Gericht Einziehung von Wertersatz in Höhe der Tatbeträge an. Das Urteil fiel bereits am Donnerstag, es ist noch nicht rechtskräftig.
Laut den Vorwürfen soll Fuellmich in den Jahren 2020 und 2021 Darlehensverträge für die Stiftung Corona-Ausschuss abgeschlossen und dafür gesorgt haben, dass Beträge in Höhe von 200.000 Euro sowie 500.000 Euro auf das Konto seiner Ehefrau überwiesen wurden. Beide verbrauchten das Geld demnach satzungswidrig für private Zwecke, etwa die Umgestaltung ihres Gartens.
Die während der Coronapandemie 2020 gegründete Stiftung Corona-Ausschuss verbreitete als ein selbsternanntes Expertengremium über das Internet und über soziale Medien irreführende Behauptungen über die Krankheit und die dagegen entwickelte Impfungen. Parallel warb sie massiv um Spenden. Fuellmich war früher zudem Kobundeschef der aus der Coronaleugnerszene hervorgegangenen Kleinpartei Die Basis, die bei der Bundestagswahl 2021 1,4 Prozent der Stimmen holte.
Göttinger Anwalt Fuellmich zu Haftstrafe verurteilt Stand: 25.04.2025 11:02 Uhr
Reiner Fuellmich wurde vom Landgericht Göttingen am Donnerstag zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er Geld veruntreut hat.
Der Göttinger Anwalt Fuellmich war Gesellschafter bei dem sogenannten Corona-Ausschuss. Dabei wurde in Online-Sitzungen über die Corona-Maßnahmen spekuliert und die Gefährlichkeit des Virus bezweifelt. Nach Ansicht der Richter habe der Göttinger Anwalt gegen die Satzung verstoßen, indem er Spendengelder auf das Konto seiner Frau in Höhe von 200.000 Euro und weitere 500.000 Euro auf ein eigenes Konto überwiesen hat. Das Geld habe er für Haus- und Gartenarbeiten ausgegeben, was nicht von seinen Mit-Gesellschaftern gebilligt worden war.
Laut Gericht war dem 66-Jährigen bewusst, dass er rechtswidrig handelt - er habe die juristischen Kenntnisse. Fuellmich hatte im Prozess ausgesagt, dass er die Gelder vor dem Zugriff des Staates habe schützen wollen. Nach Ansicht der Kammer waren zudem diverse Beweisanträge der Verteidigung unerheblich begründet oder unzulässig. Sowohl Fuellmich als auch seine Verteidiger hätten den Prozess bewusst verschleppt, so das Gericht. Fünf Monate seiner U-Haft werden daher nicht auf die Haftstrafe angerechnet. Fuellmich sitzt seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft.
Fuellmich will Revision beantragen Rund 30 Anhängerinnen und Anhänger hatten den Prozess im Zuschauerraum begleitet. Fuellmich winkte und jubelte ihnen am Donnerstag im Gerichtssaal. Auch Vertreter sogenannter Alternativer Medien waren anwesend. Bei der Urteilsverkündung wirkte Fuellmich gelassen. Dem NDR Niedersachsen gegenüber kündigte er danach an, Revision beantragen zu wollen.
25.04.2025 10:58 Uhr In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass Reiner Fuellmich seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Dies ist nicht korrekt. Er ist seit 2023 in U-Haft. Wir haben die Stelle entsprechend korrigiert.
Warum Worte wie „Coronaleugner“ und „Impfgegner“ bis auf Weiteres vermieden werden sollten Artikel von Marcus Klünder
Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Der Berliner Verlag gibt allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.
Nachdem ich den Artikel „Urteil gegen Reiner Fuellmich: Haftstrafe für Ex-Coronaleugner – aus diesem Grund“ in der Berliner Zeitung gelesen habe, geht in meinem Kopf irgendwas nicht mehr richtig zusammen. Das passiert, wenn meine Wahrnehmung drastisch abweicht von der Wahrnehmung anderer, vor allem, wenn die Wahrnehmung der anderen für mich von Gewicht ist.
hat für mich ein gewisses Gewicht. Ich habe sie in der Corona-Zeit für mich entdeckt, weil man dort – anders als in den meisten anderen Medien – auch mal Stimmen hörte, die nicht in den Chor der Mehrheit eingestimmt haben. Die Zeitung war für mich ein Lichtblick in einer dunklen Zeit.
Ein Lichtblick war für mich auch der Corona-Ausschuss, weil ich von Anfang an aus wohlerwogenen Gründen Zweifel hatte an der Corona-Politik, mehr als Zweifel, ich war entsetzt, ja besorgt, und ich bin es noch. Meine Zweifel und Sorgen begründen sich daraus, dass das, was Exekutive und Legislative zur Bewältigung der von der WHO ausgerufenen Pandemie unter Billigung der Judikative unternommen haben, nicht dem entspricht, was ich in meinem Jura-Studium gelernt habe, und ich bin nicht der einzige Volljurist, dem es so geht.
Als im März 2020 der erste Lockdown verhängt wurde, dachte ich zunächst, es sei die Fortsetzung eines übertriebenen Sicherheitsbestrebens, das ich schon länger beobachtet habe. Fahrradhelme, Warnwesten, und für die Installation einer neuen Lampe muss man eigentlich den Elektriker rufen. Es hat gedauert, bis ich begriff, welche Dimensionen dieser Lockdown tatsächlich hatte, es war ja auch für mich der erste. In einem schier unfassbarem Umfang wurden die Freiheitsrechte von 83 Millionen Bürgern beschnitten.
Weil ich als Jurist weiß, dass Grundrechte durchaus zu gewichtigen Zwecken – in verhältnismäßiger Weise – eingeschränkt werden dürfen, war meine Schlussfolgerung: Solch drastische Maßnahmen, wie sie jetzt verhängt wurden, müssen auf die Bekämpfung einer Gefahr gerichtet sein, die der Katastrophe gleichkommt, um die es in dem Film „Armageddon – Das jüngste Gericht“ geht: Ein Asteroid mit einem Durchmesser von 1000 Kilometer rast auf die Erde zu und droht alles Leben zu vernichten. Jede geringere Gefahr schien mir nicht geeignet, das Leben in Deutschland per staatlicher Anordnung zum Stillstand zu bringen und alles bisher Gekannte auf den Kopf zu stellen.
Man mag das für übertrieben halten, aber auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der das Verfassungsrecht weit besser kennt als ich, fühlte sich schon kurze Zeit nach der Verkündung der Maßnahmen bemüßigt, in der Süddeutschen Zeitung vom 1. April 2020 darauf hinzuweisen „Selbst in Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet“ und vor einem ‚totalen Überwachungsstaat‘ zu warnen. In der Berliner Zeitung wurde über den ehemaligen Richter Manfred Kölsch berichtet, der sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben hat, weil er „nie gedacht habe, dass ein Virus die deutsche Verfassungsarchitektur aus den Angeln hebeln könnte“.
Man wird annehmen können, dass für viele Juristen, die um die 1960er-Jahre herum geboren wurden, die staatliche Reaktion auf das Coronavirus eine Art Schock gewesen ist, weil es nicht dem entsprach, was an den Universitäten gelehrt wurde und auch nicht dem, was in 71 Jahren in der Bundesrepublik und dem vereinten Deutschland gelebt worden ist. Die bisherige Verfassungswirklichkeit wurde über den Haufen geworfen.
Mag sein, dass es Fuellmich und den Gründern des Corona-Ausschusses ebenso ging. Ich bin ihnen dankbar für ihr Engagement, weil ab März 2020 ja kaum die Chance bestand, eine Nische zu finden, in der das Virus und die Maßnahmen mit kritischem Sachverstand beleuchtet wurden. Für mich persönlich gehörte es zur Psychohygiene, immer mal wieder in die Live-Sitzungen reinzuschauen in diesen Zeiten.
Es dürfte nicht nur meine persönliche Befindlichkeit sein, die dazu führt, dass der Artikel über Fuellmichs Verurteilung heftiges Kopfschütteln verursacht. Er begegnet sachlicher Kritik.
Der Beitrag spricht von der Stiftung Corona-Ausschuss als einem „selbsternannten Expertengremium“. Das passt weder zu dem Selbstverständnis, das man auf der Internetseite der Stiftung nachlesen kann, es entspricht auch nicht dem, was in den Sitzungen tatsächlich zu sehen war. „Seit Mitte Juli 2020“, so liest man und konnte man miterleben, wurden „in wöchentlichen Sitzungen Experten und Zeugen zu einer Vielzahl von Fragen zum Virus, zum Krisenmanagement und den Folgen angehört“.
Natürlich haben sich die Rechtsanwälte und der Internist und langjährige Gesundheitspolitiker Wolfgang Wodarg vermittels der Informationen der Gesprächspartner eine eigene Meinung gebildet, die auch pointiert und engagiert vorgetragen wurde, aber das haben andere ebenfalls gemacht.
Als erfahrene Juristen waren die Veranstalter mit Sicherheit Fachleute für die Beurteilung der juristischen Aspekte des Geschehens und die Expertise von Herrn Wodarg sowohl als Mediziner als auch als Politiker dürfte es ebenfalls erlauben, dem Gremium eine gewisse Kompetenz zuzusprechen anstatt es als ein „selbsternanntes Expertengremium“ zu diskreditieren.
Völliges Unverständnis tritt ein, dass man in der Berliner Zeitung meint, Fuellmich als „ehemaligen führenden Vertreter der Coronaleugner- und Impfgegnerszene“ bezeichnen zu müssen. Das sind politische Kampfbegriffe und keine subsumierbaren Entitäten und solcherlei Wording ist geeignet, vergessen zu machen, dass es immer noch gravierende Gründe gibt, die Ereignisse der Corona-Zeit sehr genau unter die Lupe zu nehmen. Bevor dies geschehen ist, sollten Worte wie „Coronaleugner“ und „Impfgegner“ tunlichst vermieden und auf ein solches Labeling verzichtet werden, weil das der Sache und den Menschen nicht gerecht wird, wie ich finde.
Zu diesen Gründen gehören unter anderem die Erkenntnisse über die Rolle, die das Robert-Koch-Institut (RKI), wie man sie aus den Protokollen des Krisenstabes herleiten kann. Macht man sich einmal die Mühe, die Aufzeichnungen aus der Anfangszeit der Krise zu studieren, kann man durchaus zu dem Schluss kommen, dass das Institut von Regierungsseite veranlasst wurde, an einer Kampagne mitzuwirken, die den Menschen solche Angst vor dem Virus machen sollte, dass sie die gewünschten staatlichen Maßnahmen klaglos hinnehmen.
Es hat den Anschein, als haben die Fachleute des RKI vergeblich versucht, eine Risikobewertung der Situation nach den Maßstäben der eigenen „Rationale“, also einer bewährten wissenschaftlich begründeten Einschätzung durchzuführen, während von anderer Seite favorisiert wurde, dass zu den beabsichtigten Maßnahmen die entsprechende Risikobewertung erfolgen sollte. „Risikobewertung sollte nicht von Umsetzbarkeit der Maßnahmen (z.B. Städte als Risikogebiete) abhängen, sondern primär von der epidemiologischen Bewertung“ – so noch zu lesen im Protokoll vom 6. Februar 2020. Und wie ist es tatsächlich gelaufen?
Am 16. März 2020 wird im Protokoll verkündet: „Es soll diese Woche hochskaliert werden“, eine Entscheidung, für die weder in den Protokollen noch außerhalb davon irgendwelche Gründe dokumentiert sind, wie nach Angaben des Magazins multipolar die Prozessbevollmächtigten des RKI in einem gerichtlichen Verfahren ausdrücklich bekundet haben. Am 18. März 2020 folgte – oh Wunder – die Ansprache der damaligen Bundeskanzlerin, Angela Merkel, mit der der vorgebliche Ernst der Lage und die Notwendigkeit drastischer Maßnahmen verkündet wurden.
Protokolle sind nur verkürzte Zusammenfassungen des Besprochenen und lassen Raum für Interpretationen. In der Zusammenschau mit dem sogenannten Panikpapier aus dem Bundesinnenministerium, in dem die Strategie festgehalten ist „Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“, kommt man schwer umhin, festzustellen, dass hier ein vorgefertigter Plan abgearbeitet wurde: „Der Worst Case ist mit allen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland unmissverständlich, entschlossen und transparent zu verdeutlichen (…). Die Vermeidung des Worst Case ist als zentrales politisches und gesellschaftliches Ziel zu definieren. Politik und Bürger müssen dabei als Einheit agieren (…). Die Bürger müssen nachvollziehen können, dass folgende Maßnahmen nur mit ihrer Mithilfe zu ihrem Wohl umgesetzt werden müssen und können.“
Wenn die Gefahreneinschätzung durch das – weisungsgebundene – RKI an dem politischen Wunsch nach Maßnahmen orientiert war, was ja auch dem Verwaltungsgericht Osnabrück und seinem 1965 geborenen Präsidenten Gert-Armin Neuhäuser aufgestoßen ist, kann man sich für die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen eigentlich nicht mehr auf die diese absegnenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts berufen, weil die ja im Wesentlichen auf der Expertise des RKI basieren. Die aus den Protokollen ersichtliche politische Einflussnahme verbietet es, die Einschätzungen und Empfehlungen des RKI ungeprüft als zutreffend anzunehmen.
Wir wissen also nicht sicher, ob wir wirklich mit dem Sars-CoV-2-Virus einem Armageddon gegenübergestanden haben, das es als angemessen erscheinen lässt, was der Staat sich in der Corona-Zeit herausgenommen hat, nämlich unser Leben bis ins letzte Detail zu bestimmen. Wir müssen das klären, wenn wir nicht Gefahr laufen wollen, dass unsere Verfassungswirklichkeit dauerhaft dahingehend verändert wird, dass unser Umgang mit der nächsten Grippe zur staatlichen Angelegenheit wird.
By the way, eine Analyse im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums zeigt, dass es eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht gegeben hat, bei der Erfassung der Nebenwirkungen der Impfung muss von einer erheblichen Untererfassung ausgegangen werden, in Schweden ist man ohne drastische Maßnahmen durch die Pandemie gekommen und in den USA oder in Slowenien werden die staatlichen Maßnahmen inzwischen ganz anders gesehen.
Kann man von Coronaleugnern und Impfgegnern sprechen, bevor die vielen offenen Fragen beantwortet sind?
Marcus Klünder ist Mensch, alleinerziehender Vater, Lebenspartner, Volljurist, ehemaliger Rechtsanwalt und Heilpraktiker für Psychotherapie.
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Heute am Kaffeetisch ... meinete doch eine ... also mal muss doch gut sein, ein Punkt gemacht werden ... ich kann dieses schei´ß Corona nicht mehr hören .... Es gibt doch zur Zeit doch noch andere wichtige Themen. Und überhaupt .... Das Hunter Biden diese Labors betrieben hat ... und vorsorglich begnadigt worden ist ... war der Auslöser ... Na ja, ... die, die das Serum in sich haben, jetzt mit dem Wissen der Spätfolgen usw. wollen auf jedenfall sich damit nicht mehr auseinandersetzen. Auch das der Gesundheitsminister von den Nebenwirkungen informiert war, .... Das RKI einiges deckte ... Ach das interessiert doch sowieso keinen mehr. Du wirst sehen, die werden dass nicht aufarbeiten ...
Ach scheiße, die sind auch noch bereit die Drahtzieher zu decken ...